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Akten: Aktenordner und lose Akten
Asphalt: Nur sortenrein, z.B. Straßenaufbruch ohne losen Schotter und ohne teerhaltige Stoffe
Baumholz / Wurzeln: Baumholz Durchmesser größer 15 cm, Wurzeln, Wurzelstöcke.
Baustellenmischabfälle: Abfälle von Baustellen, Papier, Kartonagen, Kunstoffe, Tapeten, Teppiche, Heraklit, Styropor. Kein Sondermüll wie Farben und Lacke, Chemikalien, Asbest und Mineralfaserabfälle.
Bauschutt unbelastet: Ist ein Gemisch aus mineralischen Stoffen wie Mauerwerk, Keramik, Beton, Ziegelsteine, Erde, Natursteine, Sand, Kaminsteine. Nicht enthalten sein dürfen Asphalt und Asbestzementprodukte (z.B. Eternit), sowie Heraklit und gipshaltige Baustoffe
Beton: Nur Sortenrein, z. B. Betonabbruch, Betondachplatten
Dachkies: Flachdachbekiesungen ohne Bauschutt- und ohne Müllanteile.
Elektronikschrott: Elektrogeräte und elektronische Bauteile und Geräte. Metallschrott darf enthalten sein.
Erde: Nur sortenrein einschließlich Natursteine und Humusboden
ETERNIT (Produkte aus Asbestzement): Dach- und Fassadenplatten, Blumentröge, Formteile usw. Gemäß Verordnung nur in reißfesten, zugelassenen Transportsäcken (Big Bags). Jedes Gebinde muß mit einem Asbestwarnaufkleber versehen sein. Hierbei darf die Verpackung nicht ein- oder aufreißen. Die hierfür nötigen Verpackungsmaterialien (Big Bags) können Sie direkt bei der Bestellung des Containers mit anfordern.
Flachglas: Jede Art von Fensterglas, aber ohne Fensterkitt. Geringe Mengen Silikon- oder Gummidichtungen dürfen enthalten sein.
Flaschenglas: Jede Art von Flaschenglas, alle Farben.
Folie: Saubere, farblose oder bunte Polyäthylenfolie (PE)
Gewerbemüll: Brennbare Abfälle aus Gewerbebetrieben, ohne Sondermüll. Außerdem sollten keine mineralischen Stoffe enthalten sein.
Gips: Rigips, Gasbetonsteine (Ytong)
Grüngut: Hecken- und Baumschnitt bis 10 cm Durchmesser, Gras, Laub.
Holz: Ungestrichenes Holz, Spanplatten, Holzwerkstoffe. Keine Holzfenster und kein imprägniertes Holz.
Holz mit schädlichen Verunreinigungen: Holzfenster mit oder ohne Glas, lackiertes und imprägniertes Holz.
Kaminsteine: Bauschutt ! Nicht zu Ziegel.
Kartonagen / Papier: Kartonagen aller Art ohne Verpackungsmaterialien wie Folie, Styropor, usw.; Aktenordner nach Sonderverrechnung; weißes und farbiges Papier, Zeitungen und Zeitschriften.
Mineralfaserwolle und Mineralfaserplatten (Glaswolle) Abfälle aus Mineralfaser müssen in speziell zugelassene Säcke verpackt werden. Säcke können über uns bezogen werden.
Mischmulden: Hierunter fällt alles, was den einzelnen Rubriken nicht zugeordnet werden kann, insbesondere Materialgemenge, z.B. Bauschutt mit Müllanteilen, oder Müll mit Bauschuttanteilen.
Schrott: Alle Eisen- und Nichteisenmetalle. Keine Elektrogeräte, elektronische Bauteile, elektronische Geräte => Elektronikschrott ! Kühlschränke, Batterien und Autoreifen, etc., werden gesondert verrechnet.
Ziegel: Hierbei handelt es sich um Tondachziegel. Keine Kaminsteine; keine Mauerziegel; keine Mörtel- und/oder Putzanhaftungen.
Bei Fragen zu den verschiedenen Abfallarten nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. |
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